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  • Das Landgericht Köln hat ein Ärzte-Bewertungsportal erstinstanzlich zur Löschung einer konkreten Bewertung verurteilt.

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  • Mit seiner Entscheidung vom 5. Juni 2014 hat der Bundesgerichtshof in Bezug auf die Darlegungslast für Mängel eines Bestellers einer Standardsoftware, die individuell auf seine Bedürfnisse angepasst wird, geurteilt:

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  • Der deutsche Stofftierhersteller Steiff hat vor dem Gericht der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Schutzfähigkeit seines "Knopfs im Ohr" eine Niederlage erlitten. Nach der Einschätzung der Richter fehlt es dem Steiff-Knopf an einer ausreichenden Unterscheidungskraft. Dem Durchschnittsverbraucher sei es aufgrund des Knopfes nicht möglich, die Herkunft der Stofftiere von der Margarete Steiff GmbH zu erkennen.

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  • Das OLG Frankfurt a.M. hat mit seiner Entscheidung vom 28. August 2013 (Az. 13 U 105/07) die siebentägige IP-Speicher-Praxis der Telekom AG bestätigt. In der Entscheidung heißt es:

    "Die Rechtfertigung der Speicherpraxis der Beklagte folgt jedoch aus dem in §§ 96 I 3, 100 I TKG geregelten Erlaubnistatbestand. Danach darf der Diensteanbieter Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden, soweit dies „zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern der Telekommunikationsanlagen“ „erforderlich“ ist. (...)

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  • Mit einem Hinweisbeschluss vom 24. Juli 2013 zum Aktenzeichen 31a C 109/13 hat das Amtsgericht Hamburg unter ausdrücklicher Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung erklärt, bei P2P-Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich einen Streitwert von 1.000,00 EUR anzunehmen, so dass lediglich Abmahnkosten in Höhe von 130,50 EUR anfallen.

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