17.01.2014

EuG: Steiff kann "Knopf im Ohr" nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen

Der deutsche Stofftierhersteller Steiff hat vor dem Gericht der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Schutzfähigkeit seines "Knopfs im Ohr" eine Niederlage erlitten. Nach der Einschätzung der Richter fehlt es dem Steiff-Knopf an einer ausreichenden Unterscheidungskraft. Dem Durchschnittsverbraucher sei es aufgrund des Knopfes nicht möglich, die Herkunft der Stofftiere von der Margarete Steiff GmbH zu erkennen.

Dies begründet der EuG unter anderem wie folgt:  

"Im vorliegenden Fall handelt es sich zum einen bei der runden Form des Knopfes um eine einfache geometrische Form, die sich in keiner Weise von den Normen oder der Üblichkeit der Branche abhebt. 

Auch wenn die Knöpfe an einem genau bestimmten Teil der in Rede stehenden Waren, hier den Ohren, angebracht sind, vermag diese gewöhnliche Kombination zum anderen bei einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, der mit den betreffenden Waren keine besondere Erfahrung hat, nicht den Eindruck hervorzurufen, dass es sich um einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren handelt. Daher wird die Anmeldemarke keine Unterscheidung der fraglichen Waren von konkurrierenden Waren ermöglichen.

(...) Insoweit sind Knöpfe zum einen für Stofftiere übliche Gestaltungselemente, und zum anderen sind die Verbraucher an eine sehr große Vielfalt dieser Waren, ihrer Designs und ihrer möglichen Gestaltungen gewöhnt. Die Anbringung eines Knopfes unmittelbar am Stofftier selbst, einschließlich seines Ohrs, kann bei den betreffenden Waren nicht zu einem atypischen Gestaltungselement führen. Diese Gestaltung wird von den Verbrauchern lediglich als eine Variante möglicher Befestigungen des Knopfes an anderen Teilen dieser Waren oder auch als eine Variante etwaiger anderer an den Ohren angebrachter Verzierungen wahrgenommen werden. Deshalb können die angesprochenen Verkehrskreise darin keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen."

Nachfolgend die entsprechenden Urteile:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=146427&pa...

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=146425&pa...

Gegen die Urteile vom 16.01.2014 kann Steiff ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union einlegen.

 

Autor: 
Dominik Höch