Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in zwei Eilbeschlüssen am 17. Juli 2013 - 3 B 470/12 und 3 B 504/12 - entschieden. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte verlangt von der Mutter- und einer Tochtergesellschaft von Unister in mehreren Punkten umfassende Auskünfte über die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten in der Unternehmensgruppe, die Internetwebseiten betreibt und vermarktet.
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