27.04.2019

Ist das Hochkaufen rechtswidrig? RA Dominik Höch mit rechtlicher Einschätzung in der AHGZ

Für privat geführte Hotels sowie große Hotelketten ist und bleibt es eine beliebte Marketing- Strategie: Gekaufte Listenplätze für eine bessere Sichtbarkeit des eigenen Hotels in der Ergebnisliste von Hotelbuchungsportalen. Gegen eine Provision oder andere Gebühren erhalten Hotels einen besseren Listenplatz und erhöhen somit ihre Chance, von Verbrauchern entdeckt zu werden. Dieser weiß meist jedoch nichts von den gezahlten Provisionen, die zu diesem Suchergebnis führen. Nachdem ein solches Vorgehen bereits im Jahr 2013 im Falle des Hotelbuchungsportals booking.com gerichtlich untersagt wurde, änderten die Portale zwar teilweise ihre Rubriken, so dass man anstelle von "Beliebtheit" z.B. "empfiehlt" vorfindet. An der dahinterstehenden Vorgehensweise hat sich jedoch keineswegs etwas geändert. 

Die Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ) nimmt dies zum Anlass, sich bereits zum zweiten Mal mit dem hochaktuellen Thema auseinanderzusetzen. Rechtsanwalt Dominik Höch trägt erneut mit einer rechtlichen Einschätzung zum Thema bei: "Auch die genannten Bezeichnungen dieser Kategorie halte ich dann für problematisch, wenn sich Hotels dort über eine erhöhte Provision ein besseres Listing „kaufen“ können. Der Verbraucher wird bei Slogans wie „Top-Tipps“ oder „Portal XY empfiehlt“ davon ausgehen, dass die Auswahl zumindest auch aufgrund einer redaktionellen Befassung der Portale mit den Hotels erfolgt. Erfolgt sie aber nur aufgrund der Zahlung des Hotels und hat der Verbraucher keine Chance, das in Erfahrung zu bringen, wird er getäuscht und das ist rechtswidrig."

Auch die Politik nimmt sich diesem Thema an. Die neue Verordnung "New Deal for Customers" soll für mehr Transparenz im Hotelgewerbe führen. Auf die Zustimmung des Rates wird jedoch noch gewartet und auch danach wird sich erst innerhalb der nächsten zwei Jahre zeigen, inwiefern die Mitgliedstaaten die Änderungen umsetzen.

Volltext in: Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung, Beitrag vom 27.04.2019, Nr. 17

 

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