Presserechtliches Grüezi aus der Schweiz - Gewinnherausgabe an Medienopfer
Presserechtliches Grüezi aus der Schweiz - Gewinnherausgabe an Medienopfer
Kann man für diffamierende Presseartikel als Opfer Geld bekommen? Die deutsche Antwort: Schmerzensgeld ja, materiellen Schadensersatz meistens nicht. Der ein oder andere erinnert sich, wie die Familie von Günther Jauch erfolglos versuchte, für Paparazzi-Fotos von der eigenen Hochzeit Lizenzgebühr einzuklagen (abschließend dazu EGMR, ZUM 2018, 179).
Ein völlig neuer Ansatz nun vom Kantonsgericht Zug: es sprach einem Medienopfer einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung zu. Das Medium musste Klickzahlen, Auflagen etc. der schädigenden Berichte offenlegen. Mit zum Teil abenteuerlich anmutenden Berechnungen abzüglich der Kosten des Mediums kam das schweizerische Gericht auf gut 300.000 Euro Schadensersatz für das Opfer. In Zeiten von Click-Baiting klingt das folgerichtig. Aber lässt sich das im deutschen Recht nachahmen? Mein Kollege Marvin Schumacher und ich haben in der Kommunikation und Recht 2025, 287 die dort ebenfalls abgedruckte Entscheidung analysiert. Den Text finden Sie hier:

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