GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ
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Dominik HöchIm gewerblichen wie im privaten Leben gilt grundsätzlich das Prinzip der Nachahmungsfreiheit. Erfolgreiche Produkte und Ideen können deswegen prinzipiell nachgeahmt werden. Dies gilt aber nicht, wenn sie durch ein gewerbliches Schutzrecht oder das Urheberrecht geschützt sind.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht sind:
- Beratung zum Schutz des geistigen Eigentums
- Kennzeichenrecht, Markenrecht und Domainrecht
- Geschmacksmusterrecht
- Patent- und Gebrauchsmusterrecht
- Prozessführung in kennzeichen-, domain- und geschmacksmusterrechtlichen Streitsachen
- Urheberrecht
- Medien- und Entertainmentrecht
- Verlags- / Lizenzvertragsrecht
Ihr geistiges Eigentum soll Ihnen gehören – Kennzeichen, Produktnamen, Designs, Konzepte, geistige Werke, Know How und Erfindungen. Wir schützen und verteidigen Ihr geistiges Eigentum und beraten umfassend vom Start-up bis zum Großunternehmen.