SOZIALRECHT

Ansprechpartner: 
Dr. Dorothee Höch

Arbeit, Gesundheit und soziale Sicherung sind essentiell für ein selbstbestimmtes und ausgefülltes Leben. Mit den Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung soll der Staat Versicherte darin unterstützen, diese - ein Leben lang - gegenwärtigen Herausforderungen zu bewältigen.

Geldleistungen (z.B. Erwerbsminderungsrenten, Arbeitslosengeld) unterstützen Sie vorübergehend oder dauerhaft in Zeiten, in denen Sie nicht (voll) berufstätig sein können. Angebote z.B. der beruflichen und medizinischen Rehabilitation fördern den (Wieder-) Einstieg auf den Arbeitsmarkt. Die Kranken- und Pflegekassen bieten Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Unser Ziel ist, diese Ansprüche für Sie schnell und optimal durchzusetzen.

Wir prüfen, ob Sie als Angestellter oder Selbständiger der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung (einschließlich Künstlersozialversicherung) unterliegen, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung oder umgekehrt für eine freiwillige Versicherung gegeben sind. Unternehmen beraten wir in Bezug auf die Versicherungspflicht Ihrer Angestellten und begleiten bei Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen.

Familien helfen wir bei Fragen zum Kinder- und Elterngeld sowie bei der Suche nach einem geeigneten Kita- und Schulplatz. Ebenfalls vertreten wir Sie beim Rückgriff der Grundsicherungsträger auf Unterhaltszahlungen für Eltern, die Sozialleistungen beziehen (Elternunterhalt).