Sonntag, November 16, 2014
Der Bundesgerichtshof hat nun seine viel beachtete Entscheidung vom 14.05.2013 begründet, mit der die Suchmaschine Google verpflichtet wird, zu einem Unternehmen die Suchvorschläge „Betrug“ und „Scientology“ zu entfernen. Ein Unternehmen und sein Geschäftsführer hatten gegen Google geklagt. Sie trugen vor, weder mit Scientology noch mit „Betrug“ etwas zu tun zu haben. Deshalb seien die von Google im Suchfeld ergänzten genannten Suchvorschläge persönlichkeitsrechtsverletzend. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln wollten dieser Argumentation nicht folgen und hatten die Klage abgewiesen.
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